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   BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63   

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https://dejure.org/1964,44
BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63 (https://dejure.org/1964,44)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63 (https://dejure.org/1964,44)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1964 - Gr. Sen. 1.63 (https://dejure.org/1964,44)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Besetzung der Spruchkammer - Anerkennung einer freien Ehe rassisch und politisch Verfolgter - Antrag auf Prozesskostenhilfe - Antrag auf Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 3, Art. 19 Abs. 4; VGGVGG Berlin § 28e

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 150
  • NJW 1964, 2268
  • DÖV 1964, 848
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    - Durch den zu der bayerischen Kostenvorschußregelung ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1960 (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]) sei - wie im Vorlagebeschluß ausgeführt wird - die Vorlage zu der Berliner Kostenvorschrift nicht erledigt.

    Wolle sich die Kostenvorschußregelung der vorliegenden Art in Anbetracht der "Schärfe ihrer Sanktion" (vgl. BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]) nicht dem Vorwurf der Grundgesetzwidrigkeit aussetzen, so komme es entscheidend auf ihre praktische Handhabung an, die dem Sinn der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht werde und den Weg zu den Verwaltungsgerichten nicht in unbilliger Weise erschwere.

    - Stellt man, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. Januar 1960 (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Art. 24 bayKG, den gesamten wesentlichen Inhalt der Kostenvorschrift zur Prüfung, so ist in Übereinstimmung mit ihm zu sagen, daß es auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erlaubt sein muß, für die Inanspruchnahme der Gerichte Kosten zu erheben, und daß der Staat in der Lage sein muß, zur Sicherung der Kostenpflicht die Einzahlung eines Vorschusses zu verlangen.

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Da der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 - die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Kostenvorschrift anerkannt habe und die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben sei (BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]), lege er die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vor.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich für derzeit nicht zuständig erklärt, über die Vereinbarkeit der Berliner Gesetze mit dem Grundgesetz zu befinden (BVerfGE 7, 1 ff. [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; BGHZ 20, 112 [116]; Knoll in Juristische Rundschau 1963 S. 361).

  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 70.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    - Der VI. Senat hat sich in einigen Entscheidungen für die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Kostenvorschrift ausgesprochen und auchim Urteil vom 24. April 1961 (BVerwG VI C 70.59) - trotz ernster Bedenken - ihre Verfassungsmäßigkeit bejaht, indem er der Revision eines Klägers schließlich wegen unrichtiger Anwendung dieser Vorschrift stattgab.

    - Zu diesem Ergebnis gelangt auch der VI. Senatim Urteil vom 24. April 1961 - BVerwG VI C 70.59 -.

  • BVerwG, 16.12.1959 - V C 393.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Da der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 - die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Kostenvorschrift anerkannt habe und die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben sei (BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]), lege er die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vor.

    In dem vom VII. Senat zitiertenUrteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG V C 393.58 - hat der V. Senat die Rechtsgültigkeit der Berliner Kostenvorschrift mit eingehender Begründung bejaht.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Dazu genügt es, daß die geäußerte Rechtsansicht, wenn auch nur unausgesprochen, die wesentliche Grundlage einer Entscheidung bildet; die getroffene Entscheidung muß auf ihr beruht haben (vgl. BVerfGE 4, 27 [28]; RGZ 134, 17 [22]; BVerwGE 16, 273).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 10 auf Seite 270 unter Hinweis auf BVerfGE 9, 124 [130 f.] ausführt, wird diesen Grundsätzen genügt, wenn der Gesetzgeber den Unbemittelten demjenigen Bemittelten gleichstellt, der bei gleichen Prozeßaussichten vernünftigerweise den Rechtsweg beschreiten würde, also dem verständig rechnenden Bemittelten, der die Tragweite dos Kostenrisikos mitberücksichtigt.
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Dazu genügt es, daß die geäußerte Rechtsansicht, wenn auch nur unausgesprochen, die wesentliche Grundlage einer Entscheidung bildet; die getroffene Entscheidung muß auf ihr beruht haben (vgl. BVerfGE 4, 27 [28]; RGZ 134, 17 [22]; BVerwGE 16, 273).
  • BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54

    Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich für derzeit nicht zuständig erklärt, über die Vereinbarkeit der Berliner Gesetze mit dem Grundgesetz zu befinden (BVerfGE 7, 1 ff. [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; BGHZ 20, 112 [116]; Knoll in Juristische Rundschau 1963 S. 361).
  • BVerwG, 02.02.1960 - I CB 86.59

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Mängel eines

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    - Denn der I. Senat istim Beschluß vom 2. Februar 1960 - BVerwG I CB 86.59 - der Auffassung, die Frage der Rechtsgültigkeit der Berliner Kostenvorschrift bedürfe keiner Klärung mehr, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluß vom 12. Januar 1960 die Regelung des bayerischen Kostengesetzes (Art. 24) als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt habe und § 28 e VGG "die gleiche Zielsetzung" verfolge.
  • BVerwG, 13.07.1960 - VIII C 423.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1964 - Gr. Sen. 1.63
    Ebenso hat der VIII. Senatim Urteil vom 13. Juli 1960 - BVerwG VIII C 423.59 - nach einer vergleichenden Betrachtung der Berliner mit der bayerischen Kostenvorschrift die Auffassung vertreten, die Berliner Regelung sei verfassungskonform, sie sei "ihrem rechtlichen Gehalt nach gleichartig" mit derjenigen des Landes Bayern.
  • RG, 29.09.1931 - III 366/30

    1. Erlangen Angestellte preußischer Gemeinden und Gemeindeverbände schon durch

  • BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69

    Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der

    Der Große Senat ist in der aus dem Beschlußrubrum ersichtlichen Besetzung mit den ständigen Mitgliedern und den von den beteiligten Senaten zur Sitzung entsandten weiteren Richtern ordnungsgemäß besetzt (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 16. März 1964 - BVerwG Gr. Sen. 1.63 - [Buchholz BVerwG 310, § 11 VwGO Nr. 6]).
  • BVerwG, 28.06.1966 - II C 10.64

    Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle Berliner

    Denn die in Art. 100 GG bestimmte Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts zur Normenkontrolle ist mit dem Verbot, Berlin durch den Bund zu "regieren", nicht vereinbar (BVerwGE 20, 29 [31] unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56] [10]; BVerwGE 10, 282 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] [286]; 18, 150 [151]; BGHZ 20, 112 [116]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2003 - L 11 B 47/03

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmeregelung bestimmte fachärztliche Leistungen

    Ein Verstoß gegen die Rechtsweggarantie läge darin gleichwohl nur dann, wenn der Weg zu den Gerichten in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen Weise erschwert würde (BVerfG, Entsch. v. 12.01.1960 - 1 BvL 17/95 - BVerfGE 10, 264; 269 ff. BVerwG (GS), Beschl. v. 16.03.1963 - Gr. Sen. 1.63 - BVerwGE 18, 150, 152 ff.; BVerwG, Beschl. v. 24.01.1972 - IV B 37.71 - Buchholz 310 § 189 VwGO Nr. 3).
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